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ANWALT SCHEIDUNG

Scheidungsanwälte und ihre "Scheidungstricks"

 

Scheidungsanwälte bzw. Anwälte für Familienrecht werden, wie die Praxis zeigt, gerade bei Kampfscheidungen oft gefragt, wie sie der anderen Partei am effektivsten Schaden zufügen können. Doch was ist dabei der Unterschied von einem bloßen "rechtlich" legalen Scheidungstrick und einer böswilligen Beeinträchtigung der Gegenseite und vor allem wie kann man sich dagegen wehren?  

Scheidungstricks werden dann angenommen, wenn sich einer der Ehepartner im Rahmen des gesetzlich und von der Rechtsprechung Erlaubtem (finanzielle) Vorteile gegenüber dem anderen Ehegatten verschafft.  Das Familienrecht in der Schweiz gibt den Scheidungsanwälte an einigen Stellen doch einen recht grossen Spielraum, um Vorteile für die Scheidung auszunützen. Dies hat im schweizerischem Familienrecht vor allem mit der Einheit der Scheidung zu tun, d.h. bei einer Scheidung wird neben dem Scheidungspunkt auch über die Scheidungsfolgen ein Urteil gefällt. Bei der Scheidung sind mithin sehr viele Punkte eng miteinander verwebt und gehen oft ineinander über.  

Obwohl nachfolgend einige Beispiele dieser "Scheidungsstrategien" und ihre "mögliche Gegenabwehr" aufgezeigt werden, kann aus Erfahrung festgehalten werden, dass hauptsächlich, auch aus emotionaler Sicht, ein vernünftiges Handeln, Geduld und Zurückhaltung erfolgversprechender sind als "Kampfangriffe", welche oft von Scheidungsanwälten angewandt werden.

 

Beispiele von in der Praxis angewandten Scheidungstricks:

 

Verlängerung der Trennungszeit

Die Ehefrau, welche durch eine Trennungsvereinbarung Trennungsunterhalt von ihrem Ehemann erhält, zieht kurz vor Ende der zweijährigen Trennungszeit in ein anderes Land.  Die vom Ehegatten eingereichte Scheidungsklage muss nun in ein fremdes Land per Rechtshilfe zugestellt werden. Dies kann sich oft sehr lange hinziehen, so dass sich die Trennung um eine erhebliche Zeit verlängern lässt, wobei der Ehegatte immer weiter den Trennungsunterhalt an seine Frau zu zahlen hat.

 

Scheidungsanwalt "ausspannen"

Präferieren beide Ehegatten einen Anwalt für Familienrecht, Scheidungsanwalt gemeinsam und geht einer der Ehegatten zuerst auf diesen zu, blockiert er ihn für den Scheidungsgegner. Dies ist oft nicht nur ärgerlich für den anderen Ehegatten, sondern auch dann hilfreich, wenn der Scheidungsanwalt die Vermögensverhältnisse der Gegenseite kennt. So haben Lügengeschichten der Gegenseite keine Möglichkeit durchzukommen.

 

Einkünfte "zurecht kürzen"

Ist der Ehepartner selbständig erwerbend, wird versucht, die Einkünfte durch Vorzug der Investitionen, der Nichtangabe von Einnahmen oder Bildung von Rückstellungen klein darzustellen, um damit einen niedrigeren Unterhaltsanspruch für die Gegenseite zu erzielen.  Die Gegenseite braucht, um diese Ungereimtheiten "aufzudecken" einen erfahrenen Anwalt für Scheidungen und oft auch ein Sachverständigengutachten eines Wirtschaftsprüfers.

 

Alleiniges Sorgerecht durch Unterstellung psychischer Probleme der Gegenseite

Gerade wenn es um die Kinder geht, greifen die Eheleute bei der Scheidung zu harten Bandagen. So werden dem Ehegatten psychische Probleme und die Unfähigkeit zur Kindesfürsorge unterstellt, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten. Als Gegenabwehr kann man natürlich das alleinige Sorgerecht beantragen, was ärztliche Gutachten und meist auch die Anhörung  der Kinder zur Folge hat. Von diesen Scheidungspielchen ist letztendlich abzuraten, da in jedem Fall die Kinder die Leidtragenden des Rosenkriegs ihrer Eltern sind.

 

Schenkungen nur an einen Ehegatten

Einer der Ehegatten erklärt im Nachhinein, dass Vermögensgegenstände vermeintlich den Eheleuten gemeinsam geschenkt worden sind und nicht nur Schenkungen für einen der Ehegatten waren. Schenkungen fallen grundsätzlich in das Eigengut desjenigen Ehegatten, welcher die Schenkung erhalten hat und werden daher bei der Scheidung nicht aufgeteilt. Sofern kein schriftlicher Schenkungsvertrag vorliegt, kann der Richter z.Bsp. Zeugen befragen.

 

Ehegatte "verprasst" sein Geld

Noch vor der eigentlichen Scheidung und der güterrechtlichen Auseinandersetzung gibt einer der Ehegatten sein ganzes Geld aus und lebt über seine Verhältnisse ein Luxusleben. Damit wird versucht, die Übertragung des Vermögens zum eigenen Vorteil zu mindern. Das kommt auch vor, wenn im Vorfeld der Scheidung Erlöse aus dem Hausverkauf einseitig verprasst werden. 

Um das Vermögen kleiner zu machen, macht einer der Ehegatten nach der Trennung eine grosse Anschaffung, wie z. Bsp.  den Kauf eines Hauses oder eines teuren Autos. Unmittelbar vor der Scheidung verkauft er dieses Vermögensgut für viel weniger Geld an einen Bekannten. Nach der Scheidung kauft er den Vermögensgegenstand für den Verkaufspreis wieder zurück. Das gemeinsame Vermögen der Eheleute wurde so wirksam reduziert. Zum Schutz kann z. Bsp. ein gemeinsames Treuhandkonto, wo das Geld bis zur Scheidung "eingefroren" wird, eingerichtet werden.